3G am Arbeitsplatz fordert Arbeitgeber heraus
Jetzt gilt am Arbeitsplatz bundesweit die 3G-Regel: Arbeitgeber dürfen Beschäftigten laut Infektionsschutzgesetz nur Zugang zu Betrieben gewähren, wenn diese geimpft, genesen oder getestet sind. Einige Unternehmen arbeiten noch an der Umsetzung, manche setzen auf Übergangslösungen.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) berichtete zum Auftakt noch von offenen Fragen bei Unternehmen. „Zum Start von 3G am Arbeitsplatz kamen von Betrieben beispielsweise Fragen, wer insbesondere bei Außendienstlern für die Dokumentation des 3G-Nachweises zuständig ist“, hieß es von Firmen.
„Bei einigen Betrieben war auch unklar, ob ein Lkw als Arbeitsstätte gilt“, war aus der Wirtschaft zu hören. Weitere Fragen der Betriebe hätten sich damit befasst, ob Beschäftigte den Betrieb betreten dürfen, um dort einen entsprechenden Test unter Aufsicht zu machen.
Schnelltest oder PCR
Geimpfte und Genesene müssen nach der neuen 3G-Regel am Arbeitsplatz ihren Status belegen – etwa mit dem gelben Impfpass, per Impfzertifikat über eine App oder Genesennachweis. Ungeimpfte, die nicht von zu Hause arbeiten können, müssen einen tagesaktuellen Test oder einen maximal 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen. Arbeitgeber müssen die 3G-Regel laut Gesetz täglich kontrollieren und auch dokumentieren.
Rückkehr der Heimarbeit
Mit der 3G-Regel ist auch eine Homeoffice-Pflicht in Kraft getreten: Wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, soll die Arbeit von zu Hause ermöglicht werden. Beschäftigte müssen ein entsprechendes Angebot des Arbeitgebers annehmen, wenn ihrerseits keine Gründe dagegen sprechen.