Corona Arbeitsschutzverordnung Kontrollen Hessen

Corona-Arbeitsschutzverordnung: Kontrollen in 1000 hessischen Betrieben

Bis Mitte März wollen die hessischen Regierungspräsidien in insgesamt 1000 Betrieben die Einhaltung der Corona-Arbeitsschutzverordnung kontrollieren. Das teilte das Sozialministerium in Wiesbaden auf Anfrage mit. Bei Verstößen könne von einem Unternehmen per Anordnung verlangt werden, Homeoffice anzubieten. Auch Bußgeldverfahren seien möglich. Kontrolliert werde unter anderem aufgrund von eingegangenen Beschwerden. Bislang liegen laut Angaben des Ministeriums noch keine Zahlen zu möglichen Verstößen vor.

Laut Corona-Arbeitsschutzverordnung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten anbieten, Büroarbeit oder vergleichbare Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen – wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Wenn das nicht möglich ist, sollen Firmen zum Beispiel kleine und feste Arbeitsgruppen einrichten.

Bietet ein Arbeitgeber kein Homeoffice an, muss er darlegen, warum dies in seinem Betrieb nicht möglich ist. Tut er dies nicht, können die Behörden ihn zu einer Begründung auffordern, welche im Einzelfall geprüft werden muss, wie das hessische Sozialministerium erklärte. «Die Überprüfungen von Gründen werden in der Regel aufwendig und komplex sein.» Die Arbeitsschutzverordnung gilt seit dem 27. Januar und ist bis zum 15. März befristet.

Quelle: dpa 27.02.21

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