Was ist Arbeitssicherheit? Voraussetzungen? Wer ist für die Arbeitssicherheit im Betrieb verantwortlich? Aufgaben? Was verdient eine Fachkraft für Arbeitssicherheit? Gehalt? Wie werde ich Fachkraft für Arbeitssicherheit? Jobs? Weiterbildungen? Was kostet die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit? Ausbildung? Kosten?
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Fachkraft für Arbeitssicherheit / Fasi
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit – häufig auch kurz als Fasi bezeichnet – ist eine speziell ausgebildete Person, die Unternehmen und Behörden im Bereich des Arbeitsschutzes bzw. der Arbeitssicherheit gemeinsam mit dem Betriebsarzt bzw. der Betriebsärztin unterstützt. Grundlage ist dabei die europäische Rahmenrichtlinie 89/391/EWG, die Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitnehmer-Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit definiert. (Vgl. Wikipedia)
Auf nationaler Ebene wird diese Richtlinie insbesondere mit dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und dem siebten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII) umgesetzt. Noch konkreter werden die Anforderungen bzw. Aufgaben in der DGUV Vorschrift 2 benannt.
Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgt meistens berufsbegleitend durch die Berufsgenossenschaften und wird durch die Pflichtbeiträge der Mitgliedsunternehmen finanziert. Für den Ausbildungs-Teilnehmer bzw. dessen Arbeitgeber entstehen daher keine zusätzlichen Kosten.
Je nach beruflicher Qualifikation kann sich die Fachkraft für Arbeitssicherheit nach erfolgreicher Ausbildung Sicherheitsmeister (Meisterausbildung), Sicherheitstechniker (Ausbildung als Techniker) oder Sicherheitsingenieur (Ingenieurstudium) nennen.
Die Ausbildung kann aber auch bei anderen Anbietern erfolgen, diese ist dann i.d.R. kostenpflichtig.
Gehalt
Das Gehalt für Angestellte variiert von Arbeitgeber zu Arbeitgeber, je nach Größe und Auftragslage des Arbeitgebers ist ein Jahresgehalt von 50.000 üblich (vgl. gehalt.de).
Sicherheitstechnische Betreuung
Die sicherheitstechnische Betreuung eines Unternehmens kann auf verschiedenen Arten erfolgen:
- durch einen angestellten Beschäftigten
- durch eine freiberufliche Fachkraft
- durch einen überbetrieblichen Dienst
Bei allen Varianten muss eine schriftliche Bestellung durch den Arbeitgeber erfolgen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit untersteht direkt der Leitung des Betriebes und nimmt somit eine Stabsfunktion ein. In ihrer Beratungs- und Unterstützungsfunktion ist sie weisungsfrei, d.h. keine Person im Unternehmen kann ihr Anweisungen zur Ausübung der Tätigkeit geben.
Die konkreten Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit liegen u.a. in der Beratung und Unterstützung zu:
- Ermittlung und Beurteilung von arbeitsbedingten Unfall- und Gesundheitsgefahren und Faktoren zur Gesundheitsförderung durch das Analysieren, Beurteilen und Dokumentieren von Risiken durch physikalische, chemische, biologische und psychische Gefährdungsfaktoren (Gefährdungsbeurteilung)
- Vorbereitung und Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitssysteme, etwa vor der Anschaffung neuer Maschinen und Anlagen oder der Einführung bestimmter Arbeitsstoffe oder der Gestaltung der Arbeitsorganisation
- Aufrechterhaltung bestehender sicherheits- und gesundheitsgerechter Arbeitssysteme sowie kontinuierliche Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz im Unternehmen
- Regelmäßige Begehung von Arbeitsbereichen und Überwachung von Maschinen und Anlageteilen, bei festgestellten Mängeln Mitteilung an den Verantwortlichen
- Beratung bei der Auswahl und Erprobung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
- Untersuchung von Arbeitsunfällen und Ableitung von Maßnahmen zur Vermeidung dieser
- Teilnahme an Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA)
Sicherheitsbeauftragter
Häufig werden die Begriffe Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte verwechselt bzw. gleichgestellt, obwohl ein großer Unterschied zwischen beiden Tätigkeiten besteht. Während die Fachkraft ein ausgewiesener Experte auf seinem Gebiet ist, hat der Sicherheitsbeauftragte die (freiwillige) Aufgabe, ohne hierfür festgeschriebenen Zeitaufwand auf ihrer jeweiligen Arbeitsebene unterstützend tätig zu sein. Sie treten gegenüber den Kollegen als erste Ansprechpartner bei sicherheitstechnischen Fragestellungen auf und sollen nach Möglichkeit durch ihre Vorbildfunktion ein sicherheitsgerechtes Verhalten bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen bewirken.
Sicherheitsfachkraft
Sicherheitsfachkraft (SiFa) meint das gleiche wie Fachkraft für Arbeitssicherheit. Weder im allgemeinen Sprachgebrauch noch in der Fachwelt gibt es inhaltliche Unterschiede zwischen Sifa und Fasi – wobei Sicherheitsfachkraft zwar die fachlich korrekte jedoch etwas weniger übliche Bezeichnung ist als Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Wo man eine Fasi beauftragen kann
Fasis agieren an Unternehmensstandorten, ganz gleich ob in Großstädten wie Berlin, Hamburg, München oder Stuttgart. Auch in Bonn und in Kleinstädten wie Dinslaken oder Kreisen wie Borken wird sicherheitstechnische Betreuung beauftragt. Arbeitgeber finden mit dem Fasi Finder den passenden Arbeitsschützer in ihrer Nähe, zum Beispiel in Ostfriesland. Selbstständige Fasis können mit einem Eintrag im Fasi Finder passende Neukunden gewinnen.
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