Hamburg kontrolliert Schnelltests
Die auch für den Arbeitsschutz zuständige Hamburger Justiz- und Verbraucherschutzbehörde hat Kontrollen der in Betrieben vorgeschriebenen Corona-Schnelltestmöglichkeiten angekündigt. Bis zum 18. Juni sollen mindestens 400 Betriebe überprüft werden, sagte Senatorin Anna Gallina (Grüne) am Sonntag. «Die Betriebe sind verpflichtet, allen Beschäftigten, die nicht im Homeoffice sind, mindestens zweimal pro Woche ein Testangebot zu machen.»
Überprüft würden Betriebe, die aufgrund der Art der Tätigkeiten gar keine oder nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten haben, ihren Mitarbeitern Homeoffice anzubieten. Vor der Überprüfung werde es eine schriftliche Abfrage geben, anschließend fänden dann unangemeldete Kontrollen statt.
(Quelle: dpa, 02.05.21)
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