Augenschutz: Schutzbrillen sind wichtiger Teil der PSA
„Ihr glücklichen Augen,
was je ihr gesehen,
es sei, wie es wolle,
es war doch so schön“
– Goethe –
Laut DGUV sind allein im Jahr 2019 ca. 800.000 Arbeitsunfälle passiert – über 15.000 davon betreffen die Augen!
Um dieses hochsensible, wie unersetzliche Sinnesorgan richtig und wirkungsvoll zu schützen, ist eine genaue Gefährdungsanalyse notwendig. Doch hier steckt der Teufel oft im Detail.
EN 166, EN 172? Bügelbrille, Vollsichtbrille, Visier? Kennzeichnung 3, 4, 8, 9? Festigkeit S, F, B? Und dann ist vielleicht noch eine Tönung gewünscht?
An dieser Stelle geraten Laien oft und schnell an Ihre Grenzen. Hier sind Experten gefragt. Der Gesetzgeber, in Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften gibt klare Vorgaben, welche Normen an welchen Arbeitsplätzen erfüllt sein müssen.
Hier ein kleiner Überblick der Europäischen Normen bei persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
Erfüllt sind diese Normen dank der Fülle an verschiedenen Herstellern von Produkten für Augenschutz schnell. Allerdings trennt sich hier schnell die Spreu vom Weizen. Neben den vorgeschriebenen „Hard Skills“ einer Schutzbrille sind auch die „Soft Skills“ bei Weitem nicht mehr zu unterschätzen.
Mit einem hohem Tragekomfort, einem optisch ansprechenden Design und einer leistungsstarken Beschichtung der Scheiben steht und fällt die Bereitschaft der Mitarbeiter, die PSA dauerhaft zu tragen. Und das ist schließlich schlicht und einfach das erklärte Ziel jeder SiFa und jeder Berufsgenossenschaft.
Was aber beeinflusst den Tragekomfort? Je nachdem, wie lange ein Mitarbeiter eine Schutzbrille tragen muss, neigen zum Beispiel die Bügel hinter dem Ohr auf Dauer zur Bildung von unangenehmen Druckpunkten. Druckpunkte entstehen ebenfalls auf der Nase – dort, wo die Brille sitzt.
Ist eine Brille aber zu locker, rutscht sie herunter und muss entweder ständig wieder hochgeschoben oder – im schlechteren Fall – vom verschmutzten Boden aufgehoben werden. Das Material der Brille darf ebenfalls keine scharfen oder unebenen Kanten haben, um keine Kratzer auf der Haut zu hinterlassen.
Ein Kopfband an einer Vollsichtbrille darf nicht unangenehm sitzen und die Gummilippe nicht drücken. Hinzu kommt die Tatsache, dass jeder eine andere Gesichtsform hat und eine Schutzbrille sich im Idealfall jeder Gesichtsform anpasst – nicht andersherum! Hinter einer Schutzbrille, welche all diese technischen und ergonomischen Eigenschaften erfüllt, steht eine Menge Arbeit von Ingenieuren und Designern.
Ein weiteres entscheidendes Kriterium ist die Beschichtung. Was nützt eine gutsitzende Brille, die zwischendurch abgesetzt wird, da sie immer wieder beschlägt? Auch hier gibt es klare Voraussetzungen an den Hersteller. Damit die Schutzbrille mit der Kennzeichnung „N“ (Anti-Beschlag-Beschichtung) gekennzeichnet wird, muss diese entsprechend der EN166/EN167 getestet werden: die Scheiben werden unter Wasserdampf gehalten und müssen mindestens 8 Sekunden beschlagfrei bleiben und eine klare Sicht muss gewährleistet werden.
Zu guter Letzt ein ebenfalls immer wichtiger werdendes Kriterium: ein optisch ansprechendes Design! Die jüngeren Generationen aus Industrie und Handwerk haben das Anspruchsdenken in Bezug auf die PSA revolutioniert. Vorbei sind die Zeiten einheitlich grauer, unförmiger „Taucherbrillen“. Mittlerweile stehen manche Arbeitsschutzbrillen ihren Verwandten im Sportbereich in nichts mehr nach. Elegante, moderne und auffällige, ansprechende Designs treffen auf hochentwickelte Technologien. So unterschiedlich und breit gefächert wie der Mensch und seine Ansprüche ist jetzt auch die Auswahl der Augenschutzprodukte.
Anne-Kathrin Ulrich ist Betriebswirtin IHK und Gebietsverkaufsleiterin Mitteldeutschland für Univet s.r.l., einem Augenschutzhersteller mit Hauptsitz im Norden Italiens.