Corona in Schlachthöfen: Zeitarbeitsfirmen klagen gegen Arbeitsschutzkontrollgesetz
Vier Zeitarbeitsfirmen haben nach eigenen Angaben in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen die verschärften Vorschriften für die Fleischbranche eingereicht. Wesentliche Bestimmungen des Arbeitsschutzkontrollgesetzes seien mit der Berufsfreiheit des Grundgesetzes unvereinbar, teilten die Unternehmen am Mittwoch gemeinsam mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) mit.
Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts konnte den Eingang zunächst nicht bestätigen. Nach seiner Auskunft ist seit Ende 2020 bereits eine Klage eines Unternehmens aus der Fleischbranche anhängig.
Damals hatten die Verfassungsrichter kurz vor dem Jahreswechsel neun Eilanträge von betroffenen Arbeitnehmern, Unternehmern und Betrieben abgewiesen. Damit konnten die Verbote zum 1. Januar in Kraft treten. Eine umfangreiche Prüfung findet aber erst im Hauptverfahren statt.
Kein Billiglohn in Schlachthöfen
Anlass für das neue Gesetz waren massenhafte Corona-Fälle in Schlachthöfen. Jetzt ist unter anderem der Einsatz von Subunternehmen mit osteuropäischen Billiglohn-Arbeitern untersagt. Auch Leiharbeit wurde zum 1. April erschwert, in drei Jahren soll sie ganz verboten werden. Kleinere Handwerksbetriebe sind ausgenommen.
Die Kläger-Firmen teilten mit, die Missstände in der Fleischwirtschaft hätten nichts mit der Zeitarbeit zu tun. Durch das Gesetz seien Aufträge weggebrochen und langjährige Mitarbeiter an Kundenbetriebe verloren gegangen. Das sei existenzbedrohend.
(Quelle: dpa, 12.05.21)