PSA-Verordnung (EU) 2016/425 – Richtlinien und Anforderungen
Jeden Tag begeben sich Personen in ihrem Alltag in Gefahr. Um die Sicherheit von verschiedenen Berufsgruppen wie z. B. im Handwerk, der Pflege oder Chemie zu gewährleisten, wurde erstmals 1989 vom Europäischen Rat eine Richtlinie für persönliche Schutzausrüstung (PSA) verabschiedet.
Heute unterliegt jede Ausrüstung, die entworfen und hergestellt wird, um Personen vor einem oder mehreren Risiken für ihre Gesundheit und/oder Sicherheit zu schützen, der PSA-Verordnung (EU) 2016/425. Dabei werden PSA in drei Kategorien eingestuft:
PSA Kategorie I
Einfache PSA sollen den Nutzer vor geringfügigen Risiken schützen, z. B. vor Kontakt mit schwach aggressiven Reinigungsmitteln oder längerem Kontakt mit Wasser.
PSA Kategorie II
Mittlere PSA umfassen Risiken, die nicht unter Kategorie I oder III aufgeführt sind z. B. Schutzbrillen oder Warnkleidung. Produkte ab Kategorie II werden zusätzlich laufend geprüft.
PSA Kategorie III
Komplexe PSA „umfasst ausschließlich die Risiken, die zu sehr schwerwiegenden Folgen wie Tod oder irreversiblen Gesundheitsschäden führen können“. Zu den Risiken gehören z. B. gesundheitsgefährdende Stoffe oder Strahlungen.
Darüber hinaus stellt die Verordnung den Inhalt der Konformitätserklärung bereit und wird ergänzt durch technisch beschreibende Dokumente, Produktionsdatum, Lagerdauer und -konditionen. Außerdem schreibt sie die Gültigkeit der EU-Baumusterprüfbescheinigungen von fünf Jahren vor.
Da die PSA-Verordnung verpflichtend ist, müssen alle beteiligten Personen einer Lieferkette vom Hersteller, Importeure, Händler sowie Lieferung und Vertrieb entsprechende Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass PSA die Anforderungen der Norm erfüllen und nur Produkte in Verkehr gebracht werden, die der Verordnung entsprechen.
Ein Kennzeichen dafür kann in Europa z. B. das CE-Zeichen sein, mit der Händler ihr Produkt innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) legal vermarkten und vertreiben dürfen. Sie erklären, dass ihr Produkt den Mindestanforderungen aller geltenden europäischen Richtlinien und Verordnungen entspricht. Eine Benannte Stelle (2797) hilft, grundlegende Anforderungen zu verstehen, zu erfüllen und die CE-Kennzeichnung auf den Produkten anzubringen.
Philip Bormann ist Business Development Executive bei der BSI Group Deutschland GmbH. Die BSI Group (British Standards Institution) ist eine global agierende Normungsorganisation, für Standardentwicklung, Training, Auditierung und Zertifizierung.
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